Hier findest du häufig gestellte Fragen zum INT/PCT USA-Programm. Wie finde ich einen Praktikumsplatz? Welche Bedingungen muss ich erfüllen? Bin ich versichert? Und wie kommen die Programmgebühren zustande?
Alle Fragen und Antworten zum Visumsvordokument DS-2019 und zum J-1 Visum findest du hier.
Ja. Die Bestimmungen der USA sehen es vor, dass ein Praktikum - unerheblich, ob es bezahlt oder unbezahlt ist - nur mit einem dafür vorgesehenen Visum möglich ist; in diesem Fall mit dem J-1 Visum.
Leider wird sich dein Praktikum zu diesem Zeitpunkt nicht realisieren lassen. Ein Praktikum in den USA ist nicht möglich, wenn man bisher nur einen Schulabschluss vorweisen kann. Auch ein abgeleisteter Bundesfreiwilligendienst, ein FSJ oder FÖJ oder aber ein Praktikum reichen nicht aus (siehe Fragen zu den Programmbedingungen).
Ein J-1 Visum erhälst du nur, wenn du an einem Austauschprogramm teilnimmst. Als Nachweis der Teilnahme benötigst du das Dokument DS-2019. Dieses darf nur von Austauschorganisationen ausgestellt werden, die eine Genehmigung durch das US-State Department haben. Vorher muss die Organisation (in unserem Fall CIEE) prüfen, ob du als Bewerber und deine Praktikumsfirma die gesetzlichen Voraussetzungen für das Austauschprogramm erfüllen. Eine Überprüfung direkt durch das US-Konsulat ist nicht möglich.
Der Programmstart ist individuell. Sprich uns gerne an und teile uns mit, wann du dein Praktikum in den USA beginnen möchtest. Bitte beachte, dass TravelWorks circa 4 Wochen für die Bearbeitung deines kompletten Antrages benötigt. Bitte rechne außerdem mit circa weiteren zwei Wochen für die Beantragung und rechtzeitige Ausstellung des J-1 Visums beim US-Konsulat. Nur die vollständige und termingerechte Antragsstellung sichert dein geplantes Ausreisedatum.
Mit dem J-1 Visum darfst du Geld verdienen. Viele Praktikumsfirmen bieten ein Gehalt oder auch einen Wohn- und Essenszuschuss an. Letztendlich hängt es auch von deinem Verhandlungsgeschick ab, ob du mit dem Praktikumsgeber ein Gehalt aushandeln kannst.
Deine Arbeitszeit muss mindestens 32 Stunden pro Woche betragen. Deine tatsächliche Arbeitszeit vereinbarst du direkt mit Deinem Arbeitgeber. Üblich sind in den USA ca. 40 Wochenstunden sowie evtl. Überstunden.
TravelWorks vermittelt derzeit keine Praktikumsstellen in den USA. Wählst du das Programm Praktikum USA, suchst du dir selbst eine Stelle. Unter www.travelworks.de/praktikum-usa/praktikumsstellen findest du unsere Praktikumsbörse, die du für deine Suche nach einer studien- bzw. berufsbezogenen Praktikumsstelle in den USA nutzen kannst. Hier findest du Angebote, auf die du dich direkt bei den Firmen bewerben kannst.
Das Praktikum muss einen deutlichen Studien- oder Berufsbezug vorweisen, d.h. du musst wesentliche im Studium bzw. in der Ausbildung erworbene Kenntnisse im Praktikum anwenden und vertiefen können. Wenn du z.B. Geschichte studierst, kannst du kein Marketingpraktikum machen, auch wenn du neben dem Studium in einer Marketingagentur jobbst. Laut Programmbedingungen können nur Praktika genehmigt werden, die inhaltlich direkt mit deinem Studium, deiner Ausbildung oder einer mindestens fünfjährigen Vollzeit-Berufserfahrung zusammenhängen. Praktika im medizinischen/therapeutischen Bereich mit Patienten-/Klientenkontakt sind nicht möglich. Ebenso sind Tätigkeiten wie Kinderbetreuung und Lehrtätigkeiten ausgeschlossen. (siehe Welche Praktika kann ich nicht annehmen?) Bei der zeitlichen Planung solltest du daran denken, dass du das Visum nicht von heute auf Morgen in den Händen halten wirst. Deine Praktikumsstelle sollte Verständnis dafür haben, dass die Visumsformalitäten einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn du an einem unserer Programme teilnimmst, kannst du dich in unserer TravelWorks Community anmelden. Dort kannst du Kontakt mit anderen angemeldeten Teilnehmern aufnehmen.
Ja, laut Programmbestimmungen CIEEs darfst du bis zu 30 Tage vor Praktikumsbeginn in die USA einreisen. Nach Praktikumsende hast du 30 Tage Zeit, um innerhalb der USA zu reisen. Bitte überlege dir vorher, ob du die Reisezeit in Anspruch nehmen möchtest, und gebe dies entsprechend auf dem Antrag an. Diese Daten müssen schon bei der Anmeldung mitgeteilt werden, da du für den gesamten Aufenthalt in den USA versichert sein musst. Gebe auf jeden Fall dein frühestmögliches Abreisedatum an. Eine spätere Vorverlegung des Abflugtermins ist nicht möglich,du kannst jedoch problemlos einige Tage später als angegeben in die USA einreisen.
Bitte beachte, dass du jedoch spätestens am Tag des Praktikumsbeginn in die USA eingereist sein musst! Zudem gebe bitte auch dein spätmöglichstes Ausreisedatum an (max. 30 Tage nach Praktikumsende) - unter Berücksichtigung der Berechnung unserer Programmgebühren. Du kannst jederzeit vorher ausreisen - jedoch nicht später als angegeben.
Auslandspraktika in den USA sind in folgenden Bereichen im Rahmen des Programms grundsätzlich nicht möglich:
Human- und Tiermedizin, Baugewerbe, bei Zeitarbeitsfirmen, in Kindergärten, Praktika in Home Offices, in Verkaufsläden, bei Fast Food Ketten, im Luftverkehr, Praktika in Motels und Hotels mit weniger als 4*.
Für andere Bereiche gibt es Einschränkungen hinsichtlich der möglichen Praktika:
Praktika im Bereich Sozialarbeit, Psychologie sind nur ohne Patienten- beziehungsweise Klientenkontakt zulässig (ausschließlich observierend und administrativ).
Praktika in Schulen sind nur observierend bzw. im administrativen Bereich erlaubt (keine unterrichtenden Tätigkeiten).
Praktika im Bereich Land- und Forstwirtschaft sind auf max. 12 Monate beschränkt. Auch hier ist Tierkontakt nicht gestattet.
Praktika im Hospitality-Bereich (Hotelwesen, Gastronomie und Tourismus), sind i.d.R. auf 12 Monate begrenzt. Praktika, die ausschließlich im gehobenen Management absolviert werden, können bis zu 18 Monaten dauern.
Die Realisierung von Forschungsvorhaben ist nicht zulässig.
Nein. Mit dem J-1 Visum hast du keine Arbeitsgenehmigung. Du bist als Austauschbesucher/in in den USA und darfst nur das über unser Programm genehmigte Praktikum absolvieren. Jobben nebenbei und ehrenamtliche Tätigkeiten sind mit dem J-1 Visum nicht erlaubt. Ein Praktikumswechsel vor Ort ist nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, etwa wenn die Firma schließt oder die vereinbarten Praktikumsinhalte nicht eingehalten werden. In solchen Fällen kontaktiere vor Ort CIEE, die deine Gründe prüfen und einen Wechsel im Vorfeld genehmigen müssen. Ein Abbruch des Praktikums ohne vorherige Rücksprache mit CIEE verhindert, dass du einen eventuelle alternative Praktikumsstelle antreten kannst.
Grundsätzlich kannst du auch mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit an unseren Praktikumsprogrammen teilnehmen, wenn du einen festen Wohnsitz in Deutschland hast oder als Vollzeitstudent an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist. Wichtig ist, dass du als Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland besitzt, die auch nach deinem USA-Aufenthalt noch gültig sein sollte. Bitte erkundige dich beim US-Konsulat, ob in deinem Fall evtl. besondere Dinge zu beachten sind, was den Visumsantrag betrifft. Für einige Länder gelten längere Bearbeitungszeiten (z.B. Iran, Irak, u.a. - dies kann auch zutreffen, wenn du in einem dieser Länder geboren bist, aber inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft hast).
Ja, du bist automatisch über das Internship / PCT USA Programm krankenversichert, da dies eine Visumsbedingung ist. Hierbei handelt es sich um ein Basisversicherungspaket unserer US-Partnerorganisation CIEE. Eine Unfall-, und Reisegepäckversicherung sind ebenfalls im Programm eingeschlossen.
Ja. Die US-Behörden schreiben vor, dass jeder Inhaber eines J-1 Visums über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügt. Durch die von CIEE angebotene Versicherung wird dieser Schutz gewährleistet. Aus Verwaltungs- und Kostengründen kann CIEE nicht jede einzelne Versicherungspolice überprüfen. Außerdem muss CIEE im Notfall schnell helfen können. Auch dies ist nur mit einer Gruppenversicherung gewährleistet.
Ja. Die im Programm enthaltene Versicherung gilt in den USA, in Kanada, Mexiko und auf den US Virgin Islands. Sie greift aber weder bei Aufenthalten in Deutschland noch in anderen als den oben genannten Ländern / Gebieten.
Die Programmgebühren richten sich nach dem Aufenthaltszeitraum in den USA. Wir stellen damit sicher, dass du für den gesamten Aufenthalt in den USA über den gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz verfügst. Eine Übersicht über die Programmgebühren findest du unter hier.
Die Programmgebühr berechnet sich anhand deiner Aufenthaltsdaten in den USA. Der Programm-Monat beginnt am Tag deiner Abreise. Wenn du am 1. September ausreist, endet der Monat am 30.9., wenn du am 15.9. ausreist, entsprechend am 14.10. Wenn du dich z.B. vom 12. September bis zum 11. Dezember in den USA aufhalten möchtest, berechnen wir 3 Monate, wenn du am 12. Dezember zurückreist, sind es bereits 4 Monate.
Nach Eingang deiner Unterlagen bei uns erhältst du eine Eingangsbestätigung inklusive Rechnung über die anfallenden Programmgebühren. Nach Erhalt der Rechnung zahlst du zunächst 20% des Preises an. Die restlichen 80% werden vier Wochen vor Abreise fällig bzw. vor Aushändigung des DS-2019 an dich (falls du das DS-2019 früher als vier Wochen vor deiner Abreise erhalten möchtest, bzw. dein Konsulatstermin früher liegt).
Du musst die Konsulatsgebühr zahlen, die derzeit 185 $ beträgt. Neben den Programmkosten musst du den Flug von Deutschland in die USA und zurück einplanen sowie persönliche Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Transport, Reisen, Ausflüge etc.
Du hast noch Fragen zur Beantragung deines Visumsvordokuments, zur Zusammenstellung deiner Anmeldeunterlagen oder zum Konsulatstermin? Alle Infos dazu findest du hier.
Bitte fülle die beiden Felder aus, wenn du einen Rückruf wünschst. Wir werden dich dann schnellstmöglich anrufen, um dein Anliegen persönlich mit dir zu besprechen.