FAQ`s zu Reiseversicherungen

FAQ`s zu Reiseversicherungen

FAQ´s zu unseren Auslands-Versicherungen der Allianz

Du hast Fragen zu unseren Auslands-Versicherungen? Kein Problem! Wir haben hier die häufigsten Fragen für dich aufgeführt und beantwortet. Vielleicht wirst du ja schon fündig.

Hier die häufigsten Fragen und deren Antworten

Die Reiserücktritt-Versicherung deckt anfallende Stornierungskosten bei TravelWorks ab, sollte der Aufenthalt aus Gründen wie plötzlich auftretende Erkrankung, Unfall oder Tod des Reiseteilnehmers oder eines nahen Angehörigen nicht mehr durchführbar sein. Ein Selbstbehalt von 20% des Schadens (mind. 25 € pro Person) muss der Versicherte selbst tragen. Weiterhin greift die Versicherung in Fällen wie: unverhoffter Arbeitslosigkeit, durchgefallenen Prüfungen, sofern der Wiederholungstermin in den Reisezeitraum fällt.  

Falls du dich nicht online oder über den PDF-Katalog für eines unserer Programme anmeldest, gib bitte im Feld Bemerkung den Zusatz Allianz Reiserücktritt-Schutz an. Alternativ kannst du die Versicherung auch über unsere Website abschließen. 

Der Reiserücktritt-Schutz sollte direkt mit der Reiseanmeldung abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss von der Versicherung genehmigt werden. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Versicherungsprämie nach Erhalt der Rechnung umgehend an TravelWorks gezahlt worden ist.

Zusammen mit der Bestätigung und Rechnung des gebuchten Programms erhältst du auch die Rechnung und den Versicherungsausweis für den Reiserücktritt-Schutz.

Im Schadenfall und nach Prüfung durch die Versicherung (eine Kostenübernahme kann nur die Allianz entscheiden, nicht TravelWorks) müssen 20% der Stornierungskosten (mind. 25 €) vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Die Staffelung der Stornierungskosten kann den Reisebedingungen entnommen werden.

Die Krankenversicherung versichert Teilnehmer aller TravelWorks-Programme während SprachferienSprachreisenGastschulaufenthaltenAuslandspraktika,  Au Pair, Tätigkeiten im Rahmen des Work & Travel Programms und der Freiwilligenarbeit für Aufenthalte bis max. 24 Monate. Die Krankenversicherung kann bis spätestens 3 Werktage vor Reisebeginn bei uns abgeschlossen werden, empfohlen wird ein Abschluss mind. 6 Wochen vor Reisebeginn.

Im Auslands-Reiseschutz "Premium" ist die Krankenversicherung enthalten. Diese umfasst Behandlungskosten für Krankheiten, Such-, Rettungs- und Bergungskosten, zahnärztliche Notbehandlung, psychiatrische Behandlung, medizinischen Transport, Reisekosten für Familienmitglieder und Rückführung der sterblichen Überreste. 

 

Die Versicherungsprämie muss vor Reisebeginn bezahlt werden, sobald dir die entsprechende Rechnung und die Versicherungspolice zugesandt wurden. Eine monatliche Zahlung ist nicht möglich.

Nach Abschluss der Krankenversicherung bist du bei einer bis zu 6-wöchigen Reiseunterbrechung pro Kalenderjahr auch in deinem Heimatland versichert.

Im Fall einer Verlängerung des Aufenthaltes kann die Versicherung auf insgesamt max. 24 Monate verlängert werden. Folgekosten von bereits bestehenden Erkrankungen zum Zeitpunkt der Verlängerung werden nicht übernommen.

Bei Verlängerung der Versicherungen schicke uns bitte eine E-Mail. Sicherheitshalber erinnern wir jeden Teilnehmer, der eine Versicherung über uns abgeschlossen hat, persönlich per E-Mail.

Im Fall einer nicht in Anspruch genommenen Versicherung (nicht gültig für die Reiserücktritt-Versicherung) können die nicht genutzten Monate bei der Versicherung geltend gemacht werden. Es erfolgt eine Gutschrift durch TravelWorks.

Bei Notfällen und/oder Erkrankungen im Ausland muss umgehend die Notrufzentrale der Allianz Versicherung kontaktiert werden, um Kostenübernahmen bzw. Rückerstattungen gewährleisten zu können. Details über das weitere Vorgehen und die Erreichbarkeit werden automatisch nach Abschluss mitgeteilt.

Zur Rückerstattung der angefallenen Kosten kannst du am schnellsten das Online-Schadenformular der Versicherung auf der Webseite ausfüllen. Dort findest du auch Hinweise zum Schadenfall und weitere Formulare zum Download:

www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/schadenmeldung

Behandlungskosten für Erkrankungen oder Notfälle, die auf chronische gesundheitliche Probleme zurückzuführen oder die Folge von im Vorfeld bereits aufgetretenen Krankheiten sind, können über keine der Versicherungsvarianten abgedeckt werden.

Allianz Travel, eine Marke von Allianz Worldwide Partners, hat ihren Sitz und die Notrufzentrale in München, Deutschland. Die Bearbeitung der Vorgänge erfolgt auf Deutsch. Die Notrufzentrale ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzt.

Im Rahmen des Versicherungsschutzes erfolgt die Rückerstattung der Kosten, abzüglich der ausgewiesenen Selbstbehalte (in der Regel 25 € pro Schadenfall), innerhalb von 2 bis 4 Wochen.

Deine Schadenmeldung inkl. Buchungsbestätigung und Rechnungen bzw. Nachweise von Ärzten, Krankenhäusern etc. richtest du bitte an die Schadenabteilung der Allianz Travel, eine Marke von Allianz Worldwide Partners. Anschrift: Niederlassung für Deutschland, Bahnhofstraße 16, D-85609 Aschheim bei München. Oder melde deinen Schaden schnell und einfach per Internet unter: 

www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/schadenmeldung​​​​​​​