Dauer & Anerkennung

Dauer & Anerkennung

Schüleraustausch: Dauer & Anerkennung

Du willst auf jeden Fall an eine High School im Ausland, aber weißt nicht genau, wann der beste Zeitpunkt oder was die ideale Dauer ist? Wir haben für dich die wichtigsten Informationen rund um die Dauer und Anerkennung deines Auslandsjahres zusammengestellt. Informiere dich hier über die spezifischen Regelungen der einzelnen Bundesländer und erfahre, welche Möglichkeiten du hast, deinen Traum vom Schüleraustausch wahr werden zu lassen. 

Wann starte ich in mein Auslandsjahr?  

Abhängig vom gewählten Land kannst du im Winter (Januar/Februar), im Frühjahr (April) oder im Sommer (Juli, August, September) ausreisen. 

Wie bei uns auch, startet das Schuljahr in unseren Zielländern nach den großen Sommerferien. Beachten musst du nur, dass die Sommerferien auf der Südhalbkugel im Dezember und Januar liegen. Das Schuljahr fängt dementsprechend dort Ende Januar oder im Februar an.

Wann sollte ich mich für den Schüleraustausch bewerben?

Generell gilt, dass du dich für deinen Schüleraustausch so früh wie möglich bewerben solltest. Je eher wir deine Anmeldung vorliegen haben, desto schneller kann dein Aufenthalt im Ausland organisiert werden. Die Bewerbungsfristen sind abhängig vom gewählten Land und Programm.

 

Die möglichen Dauern, Starttermine und Bewerbungsfristen findest du natürlich auf den Schüleraustausch-Programmseiten und ganz bequem auf einen Blick auf unserer Programmübersicht.

Wie lange sollte mein Schüleraustausch sein?

Du hast die Wahl: Du kannst ein ganzes Jahr (bei bestimmten Programmen sogar bis zu zwei Jahre) im Ausland verbringen oder - je nach Land - auch nur für ein halbes Jahr bzw. für drei Monate (ein Term) einen Schüleraustausch machen.

Je länger du dich in deinem Gastland aufhältst, desto intensiver kannst du natürlich die Kultur dort kennenlernen. Du wirst nach einigen Monaten gute Freunde gefunden haben, von denen du dich bestimmt nicht so bald schon wieder verabschieden willst, du möchtest das Leben in deinem Gastland sicherlich auch zu allen Jahreszeiten kennenlernen, unterschiedliche Feiertage und Feste feiern und sämtliche Schul- und Freizeitaktivitäten während eines ganzen Jahres miterleben.

Auf der anderen Seite kann es aber auch sein, dass sich ein kürzerer Austausch besser in deine hiesige Schullaufbahn integrieren lässt und du kein Jahr wiederholen musst. Das musst du vorher auf jeden Fall mit deiner Schule abklären.

Wird mir die Schulzeit im Ausland später anerkannt?

Einen Anspruch auf Anerkennung der Auslandsschulzeit hast du an deutschen Schulen nicht. Gute Noten an der Gastschule verbessern deine Chancen allerdings erheblich. Auch die Fächerwahl kann Einfluss haben. Sprich auf jeden Fall rechtzeitig mit deiner Schule und erkundige dich, welche Nachweise für die Anerkennung notwendig sind. Es kann sein, dass die Leistungen, die du an der Gastschule im Ausland erbracht hast, genügen. Manche Schulen machen jedoch klare Vorgaben, welche Fächer du im Ausland belegen musst, oder sie bieten dir nach deiner Rückkehr einen "Wiedereinstiegstest" an. Aber selbst wenn fest steht, dass du das Schuljahr wiederholen musst: ein Schulbesuch im Ausland ist immer ein großes Plus.

Verkürzte Schulzeit: G8 und dein Schüleraustausch

Mit Einführung der achtstufigen Gymnasialzeit (G8) in Deutschland werden Schulaufenthalte im Ausland – vor allem die Frage, wann ein Austausch ins Ausland in die Schullaufbahn passt – kontrovers diskutiert. Sicher geht mit der Schulzeitverkürzung eine Umstellung einher. Je nach Alter, schulischen Leistungen und persönlicher Zielsetzung gibt es jedoch nach wie vor Möglichkeiten, den durch nichts zu ersetzenden Gewinn eines mehrmonatigen Schulaufenthalts im Ausland zu realisieren.

Während bis vor wenigen Jahren für die meisten Schüler klar war, dass sie in der 11. Klasse ins Ausland gehen werden, besteht diese Möglichkeit nun oft nicht mehr, da die in der 11. und 12. Klasse erbrachten Leistungen bereits Bestandteil der Abiturnote sind.

Wichtig ist es in jedem Fall, frühzeitig mit der heimischen Schule zu klären, wie diese zu einem möglichen Auslandsaufenthalt steht, denn die Schulbehörde muss dich für die Zeit im Ausland beurlauben. Dies liegt in der Praxis im Ermessen deiner Schulleitung, die auf Basis bundeslandspezifischer Vorgaben entscheiden wird.

Allgemeine Regelungen der Bundesländer

Möglichkeit 1: Du verbringst die 10. Klasse im Ausland und rückst nach deinem Aufenthalt in die 11. Klasse auf Probe vor. Während der ersten 8 Wochen in Klasse 11 kannst du noch zurück in Klasse 10 wechseln, wenn du den schulischen Anforderungen nicht gewachsen sein solltest. Nach Klasse 12 würdest du dann deine Abiturprüfung ablegen. Bitte beachte, dass du die Anerkennung entsprechend beantragen und nachweisen können musst, dass du regelmäßig und mit entsprechenden Leistungen die Schule im Ausland besucht hast.

Möglichkeit 2: Wenn du zwischen Klasse 10 und 11 ins Ausland gehst, so würdest du nach deiner Rückkehr die 11. Klasse besuchen und nach insgesamt 13 Jahren das Abitur machen.

Möglichkeit 1: Du verbringst die 10. Klasse im Ausland und rückst nach deinem Aufenthalt in die 11. Klasse auf Probe vor. Während der ersten Wochen in Klasse 11 kannst du noch zurück in Klasse 10 wechseln, wenn du den schulischen Anforderungen nicht gewachsen sein solltest. Der Eintritt in Klasse 11 erfolgt also auf Probe. Nach Klasse 12 würdest du dann deine Abiturprüfung ablegen. Bitte beachte, dass du die Anerkennung entsprechend beantragen und nachweisen können musst, dass du regelmäßig und mit entsprechenden Leistungen die Schule im Ausland besucht hast. In Bayern besteht zudem die Möglichkeit, nach dem ersten Halbjahr der 10. Klasse für ein Schuljahr ins Ausland zu gehen (2. Halbjahr der Klasse 10 und 1. Halbjahr der Klasse 11). Diese Option ist besonders dann interessant, wenn du gern nach Neuseeland oder Australien gehen möchtest, da in diesen Ländern das Schuljahr entgegengesetzt verläuft und du somit bei einem Einstieg im Januar den Beginn des dortigen Schuljahres miterleben würdest. Nach deiner Rückkehr steigst du in Deutschland im 2. Halbjahr der 10. Klasse wieder ein und würdest auch in diesem Fall nach 13 Jahren dein Abitur machen.

Möglichkeit 2: Wenn du zwischen Klasse 10 und 11 ins Ausland gehst, so würdest du nach deiner Rückkehr die 11. Klasse besuchen und nach insgesamt 13 Jahren das Abitur machen.

In Berlin kannst du den Auslandsaufenthalt nur als zusätzliches Schuljahr zwischen Klasse 10 und 11 absolvieren.

In Brandenburg kannst du den Auslandsaufenthalt nur als zusätzliches Schuljahr zwischen Klasse 10 und 11 absolvieren.

Möglichkeit 1: Auch hier kannst du einen maximal einjährigen Auslandsaufenthalt in Klasse 10 absolvieren und bei entsprechenden Leistungen die Versetzung in Klasse 11 beantragen.

Möglichkeit 2: Ein Auslandsaufenthalt nach Klasse 10 ist grundsätzlich möglich, allerdings müsstest du die 11. Klasse in Deutschland dann wiederholen und würdest insgesamt 13 Jahre zur Schule gehen.

Möglichkeit 1: Du verbringst die 10. Klasse im Ausland und rückst nach deinem Aufenthalt in die 11. Klasse vor. Das Vorrücken in Klasse 11 wird jedoch nur dann genehmigt, wenn die von dir erbrachten Leistungen in Klasse 10 denen für die Versetzung in Klasse 11 entsprechen.

Möglichkeit 2: Wenn du zwischen Klasse 10 und 11 ins Ausland gehst, so würdest du nach deiner Rückkehr die 11. Klasse besuchen und nach insgesamt 13 Jahren das Abitur machen.

Möglichkeit 1: Du verbringst die 10. Klasse im Ausland und rückst nach deinem Aufenthalt in die 11. Klasse vor. Das Vorrücken in Klasse 11 wird jedoch nur dann genehmigt, wenn die von dir erbrachten Leistungen in Klasse 10 denen für die Versetzung in Klasse 11 entsprechen. Sollte nicht eindeutig erkennbar sein, dass du die Voraussetzungen für die Versetzung erfüllst, so kann die Schule verlangen, dass du eine zusätzliche Prüfung ablegst.

Möglichkeit 2: Wenn du zwischen Klasse 10 und 11 ins Ausland gehst, so würdest du nach deiner Rückkehr die 11. Klasse besuchen und nach insgesamt 13 Jahren das Abitur machen.

Möglichkeit 1: Du verbringst die 10. Klasse im Ausland und rückst nach deinem Aufenthalt in die 11. Klasse vor. Die Entscheidung darüber, ob du direkt in die 11. Klasse gehen kannst, fällt dein Schulleiter. Auch hier musst du nachweisen können, dass du entsprechende Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern erbracht hast. Informationen darüber, welche Fächer du im Ausland belegen musst, kannst du bei deiner Schule erfragen.

Möglichkeit 2: Wenn du zwischen Klasse 10 und 11 ins Ausland gehst, so würdest du nach deiner Rückkehr die 11. Klasse besuchen und nach insgesamt 13 Jahren das Abitur machen.

Möglichkeit 1: Du verbringst die 10. Klasse im Ausland und rückst nach deinem Aufenthalt in die 11. Klasse vor, sofern die von dir erbrachten Leistungen im Ausland denen in Deutschland gleichwertig sind. Außerdem kannst du in Niedersachsen nach dem ersten Halbjahr der 10. Klasse für ein Schuljahr ins Ausland gehen (2. Halbjahr der Klasse 10 und 1. Halbjahr der Klasse 11). Diese Option ist besonders dann interessant, wenn du gern nach Neuseeland oder Australien gehen möchtest, da in diesen Ländern das Schuljahr entgegengesetzt verläuft und du somit bei einem Einstieg im Januar den Beginn des dortigen Schuljahres miterleben würdest. Nach deiner Rückkehr steigst du in Deutschland im 2. Halbjahr der 11. Klasse wieder ein und würdest auch in diesem Fall nach 12 Jahren dein Abitur machen.

Möglichkeit 2: Wenn du zwischen Klasse 10 und 11 ins Ausland gehst, so würdest du nach deiner Rückkehr die 11. Klasse besuchen und nach insgesamt 13 Jahren das Abitur machen.

Möglichkeit 1: Du verbringst die 10. Klasse im Ausland und rückst nach deinem Aufenthalt in die 11. Klasse vor. Das Vorrücken in Klasse 11 wird jedoch nur dann genehmigt, wenn du entsprechende Notenvoraussetzungen erfüllst:

Mindestnotendurchschnitt: befriedigend

Du darfst keine mangelhafte Note auf dem Zeugnis haben

Du darfst nur in einem Hauptfach eine ausreichende Note haben, die außerdem durch ein anderes Hauptfach ausgeglichen werden muss.

Möglichkeit 2: Wenn du zwischen Klasse 10 und 11 ins Ausland gehst, so würdest du nach deiner Rückkehr die 11. Klasse besuchen und nach insgesamt 13 Jahren das Abitur machen.

Das G8 ist hier erst einmal nur an einigen Ganztagsschulen im Modellversuch eingeführt worden. Daher besteht hier die Möglichkeit, in der Klasse 11 einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Du kannst im Anschluss daran in die Klasse 12 vorrücken, sofern du eine 10-wöchige Probezeit bestehst und die Klassenlehrerkonferenz deiner Versetzung zustimmt.

Möglichkeit 1: Du verbringst die 10. Klasse im Ausland und rückst nach deinem Aufenthalt in die 11. Klasse vor, sofern du entsprechende Leistungsnachweise aus dem Ausland erbringen kannst. Die Sächsische Bildungsagentur rechnet dir außerdem den Auslandsaufenthalt nur dann an, wenn du einen regelmäßigen Schulbesuch im Ausland nachweisen kannst. Außerdem kannst du in Sachsen nach dem ersten Halbjahr der 10. Klasse für ein Schuljahr ins Ausland gehen (2. Halbjahr der Klasse 10 und 1. Halbjahr der Klasse 11). Diese Option ist besonders dann interessant, wenn du gern nach Neuseeland oder Australien gehen möchtest, da in diesen Ländern das Schuljahr entgegengesetzt verläuft und du somit bei einem Einstieg im Januar den Beginn des dortigen Schuljahres miterleben würdest. Nach deiner Rückkehr steigst du in Deutschland im 2. Halbjahr der 11. Klasse wieder ein und würdest auch in diesem Fall nach 12 Jahren dein Abitur machen. Der Einstieg in das 2. Halbjahr der 11. Klasse ist jedoch nur dann möglich, wenn du die Feststellungsprüfung, die den Unterrichtsstoff des 1. Halbjahres der 11. Klasse umfasst, bestehst.

Möglichkeit 2: In Sachsen darfst du unter Umständen die Qualifikationsphase auch unterbrechen und könntest zwischen Klasse 11 und 12 ins Ausland gehen. Deine Schule entscheidet im Einzelfall darüber, ob die Unterbrechung erlaubt wird.

Möglichkeit 1: Du verbringst die 10. Klasse im Ausland und rückst nach deinem Aufenthalt in die 11. Klasse vor, sofern du entsprechende Leistungsnachweise aus dem Ausland erbringen kannst. In Sachsen-Anhalt musst du die Versetzung beim zuständigen Schulamt beantragen.

Möglichkeit 2: Wenn du zwischen Klasse 10 und 11 ins Ausland gehst, so würdest du nach deiner Rückkehr die 11. Klasse besuchen und nach insgesamt 13 Jahren das Abitur machen.

Möglichkeit 1: Du verbringst die 10. Klasse im Ausland und rückst nach deinem Aufenthalt in die 11. Klasse vor, sofern du entsprechende Leistungsnachweise aus dem Ausland erbringen kannst. Außerdem kannst du in Schleswig-Holstein nach dem ersten Halbjahr der 10. Klasse für ein Schuljahr ins Ausland gehen (2. Halbjahr der Klasse 10 und 1. Halbjahr der Klasse 11). Diese Option ist besonders dann interessant, wenn du gern nach Neuseeland oder Australien gehen möchtest, da in diesen Ländern das Schuljahr entgegengesetzt verläuft und du somit bei einem Einstieg im Januar den Beginn des dortigen Schuljahres miterleben würdest. Nach deiner Rückkehr steigst du in Deutschland im 2. Halbjahr der 11. Klasse wieder ein und würdest auch in diesem Fall nach 12 Jahren dein Abitur machen. Der Einstieg in das 2. Halbjahr der 11. Klasse ist jedoch nur bei entsprechenden Leistungen möglich.

Möglichkeit 2: Wenn du zwischen Klasse 10 und 11 ins Ausland gehst, so würdest du nach deiner Rückkehr die 11. Klasse besuchen und nach insgesamt 13 Jahren das Abitur machen.

Möglichkeit 1: Du verbringst die 10. Klasse im Ausland und rückst nach deinem Aufenthalt in die 11. Klasse vor, sofern du entsprechende Leistungsnachweise aus dem Ausland erbringen kannst. Die Entscheidung hierüber fällt deine Schule.

Möglichkeit 2: Wenn du zwischen Klasse 10 und 11 ins Ausland gehst, so würdest du nach deiner Rückkehr die 11. Klasse besuchen und nach insgesamt 13 Jahren das Abitur machen.

Wir möchten dich darauf hinweisen, dass wir keine Garantie für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. In jedem Fall solltest du das Vorhaben vor Anmeldung bei uns zusammen mit deinen Eltern und mit deiner Schule besprechen, da viele Schulen eigene Regelungen für Auslandsaufenthalte haben, die eingehalten werden müssen.